Private Auftraggeber in Deutschland dürfen für die Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen 20% der Aufwendungen von ihrer Einkommensteuer abziehen. Möglich sind bis zu 4.000 Euro pro Jahr, wenn die Arbeiten im Haushalt ausgeführt werden. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung gestellt wird und diese nicht bar bezahlt wird. Dies ist bei ExtraSauber der Fall.
Sprechen Sie bitte mit Ihrem Steuerberater für Fragen und Details.