Schatten
Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Zahlt die Krankenkasse eine Putzfrau?

Bei einer schweren Erkrankung oder nach einem langen Krankenhausaufenthalt, beteiligt sich die Krankenkasse unter Umständen an den Kosten für eine Reinigungskraft. Aber nicht immer.

Für eine Dauer von maximal vier Wochen können Sie bei der Krankenkasse eine so genannte „Servicekraft zur Unterstützung im Haushalt“ beantragen. Lebt allerdings noch eine weitere Person in Ihrem Haushalt, die Ihnen helfen kann, zahlt die Krankenkasse nicht.

Leistungen sind abhängig von der beauftragten Person

Haben Sie einen Anspruch auf Zuschüsse kommt es nun darauf an, wen Sie beauftragen. Putzt bei Ihnen eine Privatperson aus dem eigenen Umfeld, zum Beispiel Freunde oder Nachbarn, zahlen die Krankenkassen einen festen Betrag von 10,25 pro Stunde für maximal acht Stunden pro Tag. Auf den maximalen Zeitraum von 28 Tagen gerechnet, leistet die Krankenkasse einen Beitrag von 2.296 Euro.

Hilft ein Profi im Haushalt, muss die Krankenkasse einen Direktvertrag mit der Reinigungskraft abschließen und rechnet dann direkt mit dieser ab. Hier haben Sie einen Eigenanteil von 10 Prozentder Kosten zu tragen.

Kostenübernahme bei Privatversicherten

Sind Sie privat versichert, kommt es darauf an, ob Ihr Tarif diese Leistung enthält. Fragen Sie im Zweifelsfall am besten direkt bei Ihrer Krankenkasse nach.

Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe bei der Krankenkasse?

Den Antrag müssen Sie schriftlich bei Ihrer Krankenkasse stellen und eine Notwendigkeitsbescheinigung beilegen. Diese muss ein Arzt ausstellen und darin die Diagnose sowie die damit einhergehenden Einschränkungen aufführen. Vordrucke erhalten Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse.

Wichtig: Eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse ist nur bei kurzfristiger Unterstützung möglich. Bei langfristiger Pflegebedürftigkeit ist die Pflegekasse zuständig.


Das könnte dich auch interessieren:

Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Zahlt die Pflegekasse eine Putzfrau?

Wer pflegebedürftig ist, braucht in der Regel auch Unterstützung im Haushalt. Die gute Nachricht: Die Pflegekasse beteiligt sich bereits ab Pflegegrad 1 an den Kosten für eine Haushaltshilfe oder Reinigungskraft.

Mehr erfahren

So viel kostet eine Stunde „legales“ Putzen in Österreich

So viel kostet eine Stunde „legales“ Putzen in Österreich

Je nach Region kostet in Österreich eine Reinigungskraft, die schwarz arbeitet, zwischen 10 und 15 Euro pro Stunde. Das ist deshalb auch der Preis, mit dem viele Nutzer:innen rechnen, wenn sie eine Reinigung online buchen. Wie viel eine Stunde „legales“ Putzen wirklich kostet, zeigen wir Ihnen in diesem Rechenbeispiel.

Mehr erfahren

So viel kostet eine Stunde „legales“ Putzen in Deutschland

So viel kostet eine Stunde „legales“ Putzen in Deutschland

Je nach Region kostet in Deutschland eine Reinigungskraft, die schwarz arbeitet, zwischen 8 und 15 Euro pro Stunde. Das ist deshalb auch der Preis, mit dem viele Nutzer:innen rechnen, wenn sie eine Reinigung online buchen. Wie viel eine Stunde „legales“ Putzen wirklich kostet, zeigen wir Ihnen in diesem Rechenbeispiel.

Mehr erfahren

Warum Schwarzputzen nicht billiger ist

Warum Schwarzputzen nicht billiger ist

Fast 90 Prozent der Haushalte melden ihre Reinigungskraft nicht an. Das ist das Ergebnis einer Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft. Wer auffliegt, muss mit hohen Kosten rechnen.

Mehr erfahren

Das müssen Sie beim Auszug putzen – und nur das!

Das müssen Sie beim Auszug putzen – und nur das!

Im Mietvertrag verpflichten Sie sich in der Regel, die Wohnung im „besenreinen“ Zustand zu übergeben. Doch was bedeutet das genau? Hierüber wird sich regelmäßig gestritten. Dabei gibt es klare Regeln.

Mehr erfahren

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?

Wenn Sie auf ExtraSauber eine Reinigungskraft buchen, müssen Sie diese nicht anmelden. Jede Reinigungskraft und Reinigungsfirma auf ExtraSauber ist gewerblich gemeldet. Doch wie sieht es aus, wenn Sie auf eigene Faust eine Reinigungskraft beschäftigen?

Mehr erfahren



Immer auf dem Laufenden bleiben
mit dem ExtraSauber-Newsletter


Wenn du deine Einwilligung widerrufen möchtest, klicke einfach auf den Abmeldelink am Ende jeder von uns gesendeten E-Mail oder kontaktiere uns unter service@extrasauber.de. Wir schätzen und respektieren deine persönlichen Daten und deine Privatsphäre. Unsere Datenschutzbestimmungen findest du hier. Durch das Absenden dieses Formulars erklärst du dich damit einverstanden, dass wir deine Daten gemäß diesen Bedingungen verarbeiten dürfen.