In Deutschland kann man die Kosten für eine Reinigungskraft von der Steuer absetzen. Wie das geht und welchen Höchstbetrag Sie in der Steuererklärung angeben dürfen, zeigen wir Ihnen in diesem Artikel.
Private Auftraggeber in Deutschland dürfen für die Nutzung von haushaltsnahen Dienstleistungen 20 Prozent der Aufwendungen von ihrer Steuerschuld abziehen. Möglich sind insgesamt bis zu 4.000 Euro pro Jahr. Voraussetzung ist, dass eine Rechnung gestellt wird und diese nicht bar bezahlt wird. Dies ist bei ExtraSauber der Fall. Sprechen Sie mit Ihrem Steuerberater oder Ihrer Steuerberaterin über Fragen und Details.
Addieren Sie einfach alle Rechnungsbeträge aus dem Steuerjahr (inklusive Mehrwertsteuer!) und multiplizieren Sie den Gesamtbetrag mit dem Faktor 0,2. Das Ergebnis tragen Sie in Ihre Steuererklärung ein. Steuermindernd sind dann maximal 4.000 Euro pro Jahr.
Um es Ihnen noch einfacher zu machen, haben wir eine praktische Download-Möglichkeit geschaffen: Unter „Kontostand und Rechnungen“ auf Ihrem ExtraSauber-Konto erhalten Sie mit einem Klick alle Rechnungen eines Jahres zusammengefasst. Diese können Sie auch als CSV-Datei in Excel importieren.
Übrigens: Ihr voraussichtlicher Steuervorteil pro Reinigung wird Ihnen vor jeder Buchung angezeigt.
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