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Versicherung bei Reinigungskräften: Wer haftet bei Schäden und Unfällen?

Versicherung bei Reinigungskräften: Wer haftet bei Schäden und Unfällen?

Scherben nach dem Putztermin? Wer dann wirklich zahlt, hängt davon ab, ob und wie deine Reinigungskraft für Schäden versichert ist. Der Ratgeber zeigt die Unterschiede zwischen Minijob, Reinigungsfirma und Plattform-Buchung mit Käuferschutz.

Versicherung bei Reinigungskräften: Wer haftet bei Schäden und Unfällen?

Scherben nach dem Putztermin? Wer dann wirklich zahlt, hängt davon ab, ob und wie deine Reinigungskraft für Schäden versichert ist. Der Ratgeber zeigt die Unterschiede zwischen Minijob, Reinigungsfirma und Plattform-Buchung mit Käuferschutz.

Die Reinigungskraft wischt das Regal ab, die Vase kippt, Scherben auf dem Parkett. Ärgerlich ist das immer. Richtig teuer wird es nur, wenn niemand für den Schaden aufkommt. Ob du auf den Kosten sitzen bleibst, entscheidet sich lange vor dem Missgeschick: bei der Frage, wo du deine Reinigungskraft gebucht hast.

Das Wichtigste in Kürze

  • Wer für Schäden bei Arbeiten im Haushalt haftet, hängt vom Buchungsweg ab. Eine gewerbliche Reinigungsfirma haftet über ihre Betriebshaftpflichtversicherung. Bei einer privat angestellten Haushaltshilfe trägst du einen großen Teil des Risikos selbst.
  • Die Privathaftpflicht deiner Haushaltshilfe zahlt bei Schäden während der bezahlten Arbeit in der Regel nicht. Berufliche Tätigkeiten sind dort meist ausgeschlossen.
  • Eine angestellte Haushaltshilfe haftet nach den Grundsätzen der Arbeitnehmerhaftung nur eingeschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit gehst du oft komplett leer aus.
  • Verletzt sich eine nicht angemeldete Reinigungskraft bei dir zu Hause, können alle Behandlungskosten an dir hängen bleiben. Dazu droht ein Bußgeld wegen Schwarzarbeit.
  • Jede über ExtraSauber gebuchte Reinigung ist bis 5 Millionen Euro haftpflichtversichert, weil hier ausschließlich gewerblich angemeldete Reinigungsfirmen und Solo-Selbstständige arbeiten. Diese müssen vor der Registrierung ihre Haftpflichtversicherung vorweisen.

Wer haftet, wenn die Reinigungskraft etwas kaputt macht?

Für einen Schaden haftet grundsätzlich, wer ihn schuldhaft verursacht hat: die Reinigungskraft oder ihre Firma. Ob du dein Geld tatsächlich siehst, hängt aber davon ab, ob hinter dieser Person eine Versicherung steht. Genau da unterscheiden sich die vier üblichen Wege, eine Reinigungskraft zu engagieren, deutlich.

Buchungsweg Wer haftet? Springt eine Versicherung ein?
Nicht angemeldete Putzhilfe Rechtlich die Putzhilfe, praktisch oft du Nein. Zusätzlich drohen dir Bußgeld und Nachzahlungen.
Angemeldeter Minijob (du als Arbeitgeber) Je nach Verschulden die Haushaltshilfe, oft aber du Selten. Die Privathaftpflicht der Hilfe schließt berufliche Tätigkeiten meist aus.
Selbstständige Reinigungsfirma, direkt beauftragt Die Firma Ja, wenn sie eine Betriebshaftpflicht hat. Den Nachweis musst du selbst einfordern.
Buchung über ExtraSauber Die ausführende Reinigungsfirma Ja, jede Reinigung ist bis zu 5 Millionen Euro haftpflichtversichert.

Die Tabelle zeigt das Muster: Je professioneller das Arbeitsverhältnis, desto klarer ist der Schadensfall geregelt.


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Warum du bei einer privat angestellten Haushaltshilfe oft auf dem Schaden sitzen bleibst

Beschäftigst du eine Haushaltshilfe als angemeldeten Minijob, bist du ihr Arbeitgeber. Damit gelten die Grundsätze der Arbeitnehmerhaftung, die die Arbeitsgerichte entwickelt haben. Danach haftet eine angestellte Haushaltshilfe nur eingeschränkt: Bei leichter Fahrlässigkeit, etwa dem klassischen Missgeschick beim Staubwischen, haftet sie gar nicht. Bei mittlerer Fahrlässigkeit teilt ihr euch den Schaden, als grobe Orientierung gelten höchstens drei Bruttomonatsgehälter. Nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz haftet sie voll.

Bei einem Minijob-Gehalt kommt so selbst im besten Fall wenig zusammen. Ruiniert deine Haushaltshilfe das Parkett (z.B. durch zu nasses Wischen), liegt der Schaden schnell bei mehreren Tausend Euro. Drei Minijob-Monatslöhne decken davon nur einen Teil, den Rest trägst du.

Auch auf Versicherungen kannst du hier kaum bauen. Die Privathaftpflicht deiner Haushaltshilfe schließt Schäden aus beruflicher Tätigkeit in den meisten Tarifen aus. Deine eigene Hausratversicherung deckt Missgeschicke einer Angestellten normalerweise ebenfalls nicht ab.

Dazu kommt die Beweislast: Du musst nachweisen, dass deine Haushaltshilfe den Schaden schuldhaft verursacht hat. Ohne Zeugen ist das schwierig.

Wie die Anmeldung als Minijob überhaupt funktioniert, liest du im Ratgeber Ab wann muss ich meine Putzfrau anmelden?


Was passiert, wenn sich die Reinigungskraft bei dir verletzt?

Neben Sachschäden gibt es ein zweites Risiko, das viele erst im Ernstfall entdecken: den Arbeitsunfall. Stürzt eine angemeldete Haushaltshilfe bei dir von der Leiter, übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlung. Möglich macht das die Anmeldung über das Haushaltsscheck-Verfahren: Die Minijob-Zentrale meldet deine Hilfe damit automatisch bei der Unfallversicherung an. Der Beitrag liegt laut Minijob-Zentrale bei 1,6 Prozent des Verdienstes (Stand: Juli 2026).

Ganz anders sieht es aus, wenn die Reinigungskraft schwarz für dich arbeitet. Dann fehlt der gesetzliche Unfallschutz und du riskierst, für Transport, Behandlung und Reha selbst aufzukommen. Spätestens beim Unfall fliegt die fehlende Anmeldung auf. Eine nicht angemeldete Haushaltshilfe ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz. Dafür droht eine Geldbuße von bis zu 5.000 Euro (Stand: Juli 2026). Steuern und Sozialversicherungsbeiträge musst du obendrein nachzahlen. Ebenso kannst du für Kosten bei möglicher Invalidität herangezogen werden.

Bei einer selbstständigen Reinigungskraft oder einer Reinigungsfirma stellt sich diese Frage nicht: Für die Absicherung ihrer Leute sorgt die Firma selbst.

Warum sich Schwarzarbeit auch ohne Schadensfall finanziell kaum rechnet, zeigt der Ratgeber Legale Reinigungskraft statt Schwarzarbeit.


Bei gewerblichen Reinigungsfirmen regelt die Betriebshaftpflicht den Schadensfall

Eine gewerblich angemeldete Reinigungsfirma sichert Schäden bei ihren Kunden über eine Betriebshaftpflichtversicherung ab. Verursacht ein Mitarbeiter beim Putzen einen Schaden, meldet die Firma ihn ihrer Versicherung, und die reguliert nach Prüfung. Du musst dich weder mit der einzelnen Reinigungskraft über die Schuldfrage streiten noch selbst eine Police abschließen.

Der Haken bei der Direktbeauftragung: Ob eine Firma tatsächlich versichert ist und wie hoch die Deckung reicht, siehst du ihr nicht an. Frag deshalb vor dem ersten Termin aktiv nach dem Versicherungsnachweis. Ein seriöser Betrieb legt ihn ohne Zögern vor.


So sind Reinigungen bei ExtraSauber versichert

Bei ExtraSauber musst du diesen Nachweis nicht selbst einsammeln: Auf der Plattform sind ausschließlich gewerblich angemeldete Reinigungsfirmen und Solo-Selbstständige registriert, nie Privatpersonen. Wer bei uns Partner werden will, muss neben der Gewerbeanmeldung einen Haftpflichtnachweis vorlegen. Jede über ExtraSauber gebuchte Wohnungsreinigung ist dadurch bis zu 5 Millionen Euro haftpflichtversichert.

Dazu kommt ein Zahlungsmodell, das dich zusätzlich absichert: Du zahlst erst nach der Reinigung. Meldest du einen Schaden, stellt dir niemand eine Rechnung, bis der Fall geklärt ist. Du gehst also nicht in Vorleistung und verhandelst hinterher, sondern behältst im Zweifel einfach dein Geld.


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So gehst du bei einem Schaden nach der Reinigung vor

Kommt es doch einmal zu einem Schaden, zählt vor allem eines: schnelles, sauberes Vorgehen. Statistisch passiert das über ExtraSauber bei weniger als einer von tausend Reinigungen. Für diesen seltenen Fall gehst du so vor:

  1. Schaden dokumentieren: Fotografiere den beschädigten Gegenstand und die Situation, bevor du aufräumst. Suche Kaufbelege oder Rechnungen heraus, die den Wert belegen.
  2. Käuferschutz aktivieren: Öffne innerhalb von 24 Stunden nach Reinigungsbeginn den betroffenen Auftrag in deinem ExtraSauber-Konto und klicke auf „Käuferschutz beauftragen". Beschreibe den Schaden und lade deine Fotos hoch.
  3. Klärung abwarten: Die Reinigungsfirma meldet den Schaden ihrer Haftpflichtversicherung. Die Versicherung prüft den Fall unabhängig und entscheidet über die Regulierung. Bis dahin bekommst du keine Rechnung, dein Konto bleibt unberührt.

Die 24-Stunden-Frist hat einen einfachen Grund: Eine gereinigte Wohnung wird wieder benutzt. Je mehr Zeit vergeht, desto schwerer lässt sich ein Schaden der Reinigung zuordnen. Den kompletten Ablauf inklusive aller Details findest du in der Anleitung So reklamierst du eine Reinigung.


Zahlt die Versicherung auch bei Diebstahl?

Nein, eine Haftpflichtversicherung deckt Missgeschicke ab, keine vorsätzlichen Taten. Verschwinden Bargeld oder Schmuck, ist das ein Fall für die Polizei. Deine Hausratversicherung springt nur ein, wenn dein Tarif einfachen Diebstahl ausdrücklich mitversichert, viele Standardtarife tun das nicht.

Umso wichtiger ist, wer überhaupt Zugang zu deiner Wohnung bekommt. Bei ExtraSauber siehst du vor der Buchung das Profil jeder Reinigungskraft mit Foto und den Bewertungen anderer Kunden. Du entscheidest selbst, wen du in dein Zuhause lässt, statt auf einen anonymen Aushang zu vertrauen.


Fazit zur Versicherung bei Reinigungskräften

Ob ein Schaden ein kurzes Ärgernis bleibt oder dich Tausende Euro kostet, entscheidet der Buchungsweg. Bei einer schwarz beschäftigten Putzhilfe trägst du jedes Risiko selbst. Auch beim angemeldeten Minijob schützt dich die eingeschränkte Arbeitnehmerhaftung nur wenig. Wirklich abgesichert bist du bei einer gewerblichen Reinigungsfirma mit Betriebshaftpflicht.

Über ExtraSauber bekommst du genau das, ohne selbst Nachweise einzusammeln. Jede Reinigung ist bis zu 5 Millionen Euro versichert, und mit dem Käuferschutz zahlst du erst, wenn alles geklärt ist. Ein angenehmer Nebeneffekt: Die Rechnung kannst du nach § 35a EStG mit 20 Prozent von der Steuer absetzen. Wie das geht, steht im Ratgeber Putzfrau steuerlich absetzen.


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Häufige Fragen zur Versicherung von Reinigungskräften


Nein. Automatisch versichert ist eine Reinigungskraft nur, wenn dahinter eine gewerbliche Firma mit Betriebshaftpflicht steht oder du über eine Plattform mit Versicherungsschutz buchst. Bei ExtraSauber ist jede Reinigung bis 5 Millionen Euro haftpflichtversichert. Eine privat organisierte Putzhilfe bringt dagegen in der Regel keinen Versicherungsschutz für Schäden mit.

Nein, deine eigene Privathaftpflicht deckt Schäden ab, die du anderen zufügst, nicht Schäden, die jemand bei dir verursacht. Die Privathaftpflicht der Putzfrau hilft ebenfalls selten weiter, weil Schäden aus bezahlter Arbeit in den meisten Tarifen ausgeschlossen sind. Für bezahlte Reinigungsarbeit braucht es eine Betriebshaftpflicht.

Jede über ExtraSauber gebuchte Reinigung ist bis 5 Millionen Euro haftpflichtversichert. Alle Reinigungsfirmen und Solo-Selbstständigen auf der Plattform müssen bei der Aufnahme eine Gewerbeanmeldung und einen Haftpflichtnachweis vorlegen.

Aktiviere innerhalb von 24 Stunden nach Reinigungsbeginn den Käuferschutz in deinem ExtraSauber-Konto: Auftrag öffnen, „Käuferschutz beauftragen" klicken, Schaden beschreiben und Fotos hochladen. Die Reinigungsfirma meldet den Schaden anschließend ihrer Versicherung. Bis zur Klärung bekommst du keine Rechnung.

Bei einer angemeldeten Haushaltshilfe übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten. Arbeitet die Reinigungskraft dagegen schwarz, können Transport-, Behandlungs- und Reha-Kosten an dir hängen bleiben, zusätzlich droht ein Bußgeld. Bei Reinigungsfirmen und Solo-Selbstständigen, wie auf ExtraSauber, kümmert sich der Betrieb selbst um die Absicherung.

Für die Reinigung über ExtraSauber selbst brauchst du keine zusätzliche Police. Bei uns ist der Versicherungsschutz Voraussetzung für jede Partnerfirma und damit in jeder Buchung enthalten. Prüfe aber evtl. deine Hausratversicherung, wenn du besonders wertvolle Einrichtung besitzt und mach Fotos davon im intakten Zustand. Das ist aber unabhängig von der Reinigung sinnvoll.

Bei ExtraSauber sind alle Reinigungspartner bis 5 Millionen Euro haftpflichtversichert. So bist du immer auf der sicheren Seite.


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Zuletzt aktualisiert am 12.08.2026.

Autor

Dr. Sebastian Schneider
Dr. Sebastian Schneider

Geschäftsführer von ExtraSauber

Promotion an der TU Berlin



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